Nutzungsgebühr
Sie bezahlen je Mahnsache nur eine Nutzungsgebühr für das gesamte Verfahren.
Diese ist unabhängig von der Höhe Ihrer Forderungen, ideal bei hohen Beträgen.
Sie ist im Mahn- und Vollstreckungsbescheid ausgewiesen
und wird im Erfolgsfall vom Schuldner an Sie zurückbezahlt.
Dann haben Sie keine Kosten.